Was das Gesetz wirklich verlangt – und was sinnvoll ist
Barrierefreiheit klingt für viele nach einem Thema für Behörden oder große Konzerne. Doch spätestens seit neuen Gesetzen zur digitalen Zugänglichkeit fragen sich auch kleinere Unternehmen: Bin ich verpflichtet, meine Webseite barrierefrei zu gestalten?
In diesem Artikel gebe ich Ihnen einen verständlichen Überblick – ganz ohne Juristendeutsch. Sie erfahren, was gesetzlich vorgeschrieben ist, was empfohlen wird, und wie Sie mit einfachen Mitteln schon viel erreichen können.
Barrierefreiheit im Web bedeutet:
Jede Person – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen – kann Ihre Webseite nutzen.
Dazu zählen u. a.:
Ziel ist, dass niemand aufgrund einer Einschränkung ausgeschlossen wird – sei es beim Lesen, Navigieren oder Verstehen.
Ob Sie verpflichtet sind, Ihre Webseite barrierefrei zu gestalten, hängt davon ab, welche Art von Unternehmen Sie führen – und ob Sie als Kleinstunternehmen gelten oder nicht.
Diese Gruppen sind bereits heute verpflichtet, ihre Webseiten nach gängigen Standards barrierefrei umzusetzen (z. B. nach WCAG 2.1).
Wenn Sie z. B. ein lokales Unternehmen ohne Onlineshop betreiben – etwa ein Café, ein Friseurbetrieb, eine Tischlerei oder eine psychologische Praxis – sind Sie aktuell nicht verpflichtet, Ihre Webseite vollständig barrierefrei zu gestalten.
European Accessibility Act – EAA
Mit dem European Accessibility Act (EAA) wird die Barrierefreiheit in der EU neu geregelt. Ab diesem Datum sind auch private Unternehmen zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet – wenn sie digitale Dienstleistungen für die breite Öffentlichkeit anbieten.
Betroffen sind dann z. B.:
Der EAA sieht eine Ausnahme für Kleinstunternehmen vor. Diese gelten als Kleinstunternehmen gemäß EU-Definition, wenn sie:
Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Sobald eine dieser Grenzen überschritten wird, gelten Sie nicht mehr als Kleinstunternehmen – und der EAA gilt für Sie.
Wenn Sie also z. B. als Einzelunternehmer oder kleiner Betrieb eine Webseite ohne Online-Shop oder Plattform betreiben, sind Sie auch ab 2025 nicht betroffen.
Betreiben Sie aber eine digitale Verkaufsplattform, ein Kundenportal oder eine Online-Buchung – und überschreiten Sie die oben genannten Grenzen – dann gelten die Anforderungen zur Barrierefreiheit für Sie ab 28. Juni 2025.
Auch wenn Sie aktuell nicht gesetzlich verpflichtet sind: Barrierefreiheit bringt viele Vorteile – ganz unabhängig vom Gesetz.
Barrierefreiheit ist kein Mehraufwand – sondern gutes Webdesign.
Neben Billig-Webseitenpaketen werben derzeit auch viele Anbieter mit sogenannten „Barrierefreiheits-Plugins“ oder „automatischen Accessibility-Lösungen“. Diese versprechen, dass man mit einem einfachen Einbaucode oder Plugin eine Webseite in wenigen Minuten barrierefrei machen kann – doch das ist so nicht möglich.
Solche Tools überlagern die Benutzeroberfläche mit Hilfsfunktionen wie vergrößerbarer Schrift, Kontrastumschalter oder Screenreader-Tools. Doch damit ist keine echte Barrierefreiheit hergestellt – denn:
Gerade Unternehmen, die glauben, mit so einem Tool „rechtlich sicher“ zu sein, wiegen sich in falscher Sicherheit – und laufen Gefahr, trotzdem abgemahnt oder ausgegrenzt zu werden. Lassen Sie sich lieber beraten, bevor Sie zu solchen Lösungen greifen.
Nicht jede Webseite muss gesetzlich barrierefrei sein – aber fast jede profitiert davon.
Ob Pflicht oder nicht: Mit ein paar gezielten Anpassungen machen Sie Ihre Webseite besser, zugänglicher – und sympathischer.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Webseite barrierefrei sein sollte oder muss:
Melden Sie sich gerne bei mir – ich berate Sie ehrlich und unverbindlich.