Was das Gesetz wirklich verlangt – und was sinnvoll ist
Barrierefreiheit klingt für viele nach einem Thema für Behörden oder große Konzerne. Doch spätestens seit neuen Gesetzen zur digitalen Zugänglichkeit fragen sich auch kleinere Unternehmen: Bin ich verpflichtet, meine Webseite barrierefrei zu gestalten?
In diesem Artikel gebe ich Ihnen einen verständlichen Überblick – ganz ohne Juristendeutsch. Sie erfahren, was gesetzlich vorgeschrieben ist, was empfohlen wird, und wie Sie mit einfachen Mitteln schon viel erreichen können.
Barrierefreiheit im Web bedeutet:
Jede Person – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen – kann Ihre Webseite nutzen.
Dazu zählen u. a.:
Ziel ist, dass niemand aufgrund einer Einschränkung ausgeschlossen wird – sei es beim Lesen, Navigieren oder Verstehen.
Neben Billig-Webseitenpaketen werben derzeit auch viele Anbieter mit sogenannten „Barrierefreiheits-Plugins“ oder „automatischen Accessibility-Lösungen“. Diese versprechen, dass man mit einem einfachen Einbaucode oder Plugin eine Webseite in wenigen Minuten barrierefrei machen kann – doch das ist so nicht möglich.
Solche Tools überlagern die Benutzeroberfläche mit Hilfsfunktionen wie vergrößerbarer Schrift, Kontrastumschalter oder Screenreader-Tools. Doch damit ist keine echte Barrierefreiheit hergestellt – denn:
Gerade Unternehmen, die glauben, mit so einem Tool „rechtlich sicher“ zu sein, wiegen sich in falscher Sicherheit – und laufen Gefahr, trotzdem abgemahnt oder ausgegrenzt zu werden. Lassen Sie sich lieber beraten, bevor Sie zu solchen Lösungen greifen.
Nicht jede Webseite muss gesetzlich barrierefrei sein – aber fast jede profitiert davon.
Ob Pflicht oder nicht: Mit ein paar gezielten Anpassungen machen Sie Ihre Webseite besser, zugänglicher – und sympathischer.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Webseite barrierefrei sein sollte oder muss:
Melden Sie sich gerne bei mir – ich berate Sie ehrlich und unverbindlich.